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   LG München I, 11.11.2016 - 17 O 3273/16   

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https://dejure.org/2016,67146
LG München I, 11.11.2016 - 17 O 3273/16 (https://dejure.org/2016,67146)
LG München I, Entscheidung vom 11.11.2016 - 17 O 3273/16 (https://dejure.org/2016,67146)
LG München I, Entscheidung vom 11. November 2016 - 17 O 3273/16 (https://dejure.org/2016,67146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Haftungsquote bei unaufklärbarer Verantwortlichkeit für einen Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3150/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    Auszug aus LG München I, 11.11.2016 - 17 O 3273/16
    Für die Unabwendbarkeit im Rahmen des § 17 Abs. 3 StVG ist derjenige beweisbelastet, der sich auf sie beruht, wobei nur Umstände berücksichtigungsfähig sind, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, so dass die Unaufklärbarkeit zulasten desjenigen geht, der sich auf die Unabwendbarkeit beruft (vgl. OLG München, 12.08.2011, Az. 10 U 3150/10).

    Dabei ist nicht nur entscheidend, ob der Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein "Idealfahrer" reagiert hat, sondern ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. OLG München, 12.08.2011, Az. 10 U 3150/10).

    Klarzustellen ist dabei, dass auch insoweit nur solche Umstände berücksichtigt werden dürfen, die sich auf die Schadensentstehung tatsächlich ausgewirkt haben, wobei jede Partei die Umstände beweisen muss, die zu Ungunsten der Gegenpartei berücksichtigt werden sollen (vgl. OLG München, Urteil vom 12.08.2011, Az. 10 U 3150/10, m.w.N.).

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus LG München I, 11.11.2016 - 17 O 3273/16
    Daher dürfen auch schriftliche Erklärungen, gleich ob sie schriftlich fixiert oder polizeilich oder gerichtlich protokolliert wurden, im Wege des Urkundenbeweises beigebracht werden, die als Urkunden der freien Beweiswürdigung zugänglich sind (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2007, VI ZR 58/06).

    Dem Antrag der Klägerin auf eine persönliche Einvernahme des Zeugen ... war aus den genannten Gründen daher nicht nachzukommen (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2007, VI ZR 58/06).

  • KG, 13.11.2003 - 12 U 43/02

    Verkehrsunfallhaftung im Kreuzungsräumerfall: Alleinhaftung des bei Grünlicht

    Auszug aus LG München I, 11.11.2016 - 17 O 3273/16
    Dabei ist anerkannt, dass vor allem liegengebliebenen Nachzüglern, die sich noch im Kreuzungsbereich befinden, im Interesse des fließenden Verkehrs die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen ist, wobei dies auch bezüglich des linksabbiegenden Querverkehrs gilt (vgl. KG, Urteil vom 13.11.2003, Az. 12 U 43/02).
  • OLG München, 11.06.2010 - 10 U 2282/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG München I, 11.11.2016 - 17 O 3273/16
    Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. u.a. OLG München, Urteil vom 11.06.2010, Az. 10 U 2282/10, m.w.N.).
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